Kosten
Steuerberaterkosten richtig einschätzen.
Die Honorare für Steuerberater sind gesetzlich festgelegt und an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Die StBGebV gibt für die einzelnen Leistungen keinen genauen Betrag, sondern einen Gebührenrahmen vor. Kriterien für die Steuerberaterkosten sind auch der erforderliche zeitliche Aufwand und der Schwierigkeitsgrad. Die Gebührenordnung dient dazu, für die Mandanten und für die Steuerberater angemessene Steuerberatergebühren festzusetzen. Dies schafft klare Verhältnisse und hilft Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Gebühren werden als Wertgebühr oder Zeitgebühr erhoben. In der Regel ist bei einer angemessenen Steuerberatergebühr von dem Mittelwert auszugehen. Wird der Steuerberater in Bereichen tätig, in denen das Steuerberaterhonorar nicht durch eine Gebührenverordnung geregelt ist, kommt folgendes zur Anwendung: Der Steuerberater kann für seine Tätigkeiten ein angemessenes Steuerberaterhonorar im Sinne der im BGB § 612 Abs. 2 und § 632, Abs. 2 vorgeschriebenen üblichen Vergütung verlangen. Für die Festsetzung des genauen Betrages für das Steuerberaterhonorar wird regelmäßig auf die §§ 315 und 316 BGB verwiesen. Wir erstellen zu Beginn unserer Arbeit für Sie ein Angebot über unsere Arbeit, damit jeder weiß, was auf ihn zukommt.